Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflicht; Beratungspflicht; Banken; Wertpapiergeschäfte; Börsentermingeschäfte; Verlustrisiko
- Judicialis
BörsG § 53 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BörsG § 53 Abs. 2; BGB § 276
Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank über Börsentermingeschäfte gegenüber selbstständig agierenden Kunden
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Beratungspflichtverletzung der Bank bei Verlusten eines Kapitalanlegers nach unbedinter Erteilung eines gezielten Auftrags durch diesen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BörsG § 53 Abs. 2
Zur Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei wertpapiererfahrenem Kunden - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Haftung bei erfahrenem Anleger
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Haftung bei erfahrenem Anleger -
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten; anleger- und objektgerechte Beratung bei professionellem Anleger
Verfahrensgang
- LG Mainz, 19.05.1999 - 9 O 67/97
- OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1515
- WM 2002, 1224
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages in der Regel stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGHZ 123, 126, 128 = WM 1993, 1455, 1456; 100, 117,118 f.).Zu den Umständen in der Person des Kunden gehören insbesondere dessen Wissensstand über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft; zu berücksichtigen ist also vor allem, ob es sich bei dem Kunden um einen erfahrenen Anleger mit einschlägigem Fachwissen handelt und welches Anlageziel der Kunde verfolgt (BGHZ 123, 128 = WM 1993, 1455, 1456).
Die Kenntnis von solchen Umständen kann die Bank aus langjährigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gewonnen haben; verfügt sie nicht über entsprechendes Wissen, muss sie Informationsstand und Anlageziel des Kunden erfragen (BGHZ 123, 129 = WM 1993, 1455, 1456 ).
Zusammenfassend ist zu bemerken, dass eine Bank bei der Anlageberatung den - gegebenenfalls zu erfragenden - Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen hat (»anlegergerechte« Beratung); das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt muss diesen Kriterien Rechnung tragen (»objektgerechte« Beratung) (BGHZ 123, 126).
Der konkrete Beratungsbedarf und damit Inhalt und Umfang der Beratungspflichten wird wesentlich durch den Kenntnisstand des Kunden über die Anlagemöglichkeiten und die damit verbundenen Risiken und durch sein Anlageziel bestimmt (BGH WM 1993, 1455, 1456).
- BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97
Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Auch bei Börsentermingeschäften braucht die Bank ihre Ratschläge niemandem aufzudrängen, der angibt, keine Beratung zu wünschen (BGH NJW 1998, 2673; BGH WM 1996, 1214; BGH WM 1997, 309). - BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95
Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Auch bei Börsentermingeschäften braucht die Bank ihre Ratschläge niemandem aufzudrängen, der angibt, keine Beratung zu wünschen (BGH NJW 1998, 2673; BGH WM 1996, 1214; BGH WM 1997, 309).
- BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95
Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Auch bei Börsentermingeschäften braucht die Bank ihre Ratschläge niemandem aufzudrängen, der angibt, keine Beratung zu wünschen (BGH NJW 1998, 2673; BGH WM 1996, 1214; BGH WM 1997, 309). - BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80
Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, also »anlegergerecht« sein (BGH, Urteil vom 25. November 1981 - IVa ZR 286/80 - NJW 1982, 1095, 1096). - BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsenmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko) ergeben (vgl. BGHZ 100, 117,121 f.). - BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96
Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften
Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
Inwieweit eine weitergehende Aufklärung des Kunden erforderlich ist, bestimmt sich nach den Umständen des einzelnen Falles (vgl. BGH WM 1997, 811; OLG Hamm, WM 1997, 568). - BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85
Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2001 - 10 U 981/99
c) In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1987 - IVa ZR 134/85 - WM 1987, 531,532).
- OLG München, 25.02.2003 - 25 U 4581/02
Begriff des Börsentermingeschäfts
Dies entspricht der h.M., wonach -- auch bei Börsentermingeschäften -- eine Bank ihre Ratschläge niemandem aufzudrängen braucht (BGH ZIP 1998, 1183 = NJW 1998, 2673; OLG Koblenz VersR 2002, 1515; BGH NJW 1998, 2672).